Für Gewerbetätige im Umgang mit Lebensmitteln

Seit 1. Juli 2015 werden in unserer Praxis auch Belehrungen nach dem Infektionssschutzgesetz angeboten. Diese benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit, wenn Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln Umgang haben, z.B. in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien etc.

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