Praxisurlaub vom 11.4.2023 bis zum 14.4.2023 (KW 15)

Liebe Patient:innen,

unsere Praxis ist vom 11.4. bis einschließlich zum 14.4.2023 (Osterwoche, KW 15) wegen Urlaub geschlossen.

 

Die Urlaubsvertretung übernehmen folgende Praxen in dringenden Fällen:

Praxis Dr. Rumpf, Richard-Wagner-Straße 14, Tel. 54535

Praxis Dres. Koch, Obere Bachgasse 9, Tel. 52866

Praxis Dr. Eibl, Paracelsusstraße 1, Tel. 380910

Praxis Dres. Boniakowski, Dr.-Gessler-Straße 45, Tel. 91119

 

Außerhalb der Sprechzeiten der o.a. Kollegen sowie Mittwochs und Freitags ab 13.00 Uhr und am Wochenende ganztägig wenden Sie sich bitte an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117.

Ab Montag, den 17.4.2023, findet unsere Sprechstunde wieder regulär ab 8.00 Uhr mit telefonischer Voranmeldung statt.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesundes Osterfest.

Herzlichst,

Ihr Dr. Matthias Hartmann mit Praxisteam

Herzlich Willkommen!

Liebe Patientinnen und Patienten,

als mittlerweile 5. Allgemeinarzt habe ich am 1. Juli 2015 die über 50-jährige hausärztliche Tradition auf der Donauinsel am Unteren Wöhrd fortgesetzt und heiße Sie herzlich willkommen.

Als Patient stehen Sie im Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit. Deshalb helfen mein Praxisteam und ich Ihnen in allen gesundheitlichen Fragen mit Rat und Tat. Dabei begleiten wir Sie von Kindesbeinen an bis ins hohe Alter und besuchen Sie bei medizinischer Notwendigkeit auch selbstverständlich zuhause oder im Pflegeheim. Wir bieten Ihnen eine individuelle, persönliche Beratung und medizinische Betreuung mit dem Ziel der bestmöglichen hausärztlichen Versorgung.

Wir decken in unserer Praxis das gesamte Spektrum der hausärztlichen Diagnostik ab und können Sie so bei Beschwerden jeder Art kompetent behandeln. Daneben bieten wir auch umfassende chirotherapeutische Behandlungsmethoden an.

Wir möchten Ihnen unsere Hausarztpraxis auf den Seiten dieser Homepage näher vorstellen.

Ihr Dr. med. Matthias Hartmann
mit Praxisteam

Für Gewerbetätige im Umgang mit Lebensmitteln

Seit 1. Juli 2015 werden in unserer Praxis auch Belehrungen nach dem Infektionssschutzgesetz angeboten. Diese benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit, wenn Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln Umgang haben, z.B. in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien etc.